UrhG (Deutschland): § 17 Abs 1, § 69c Nr 3 Satz 2
Rom-I-VO: Art 6 Abs 1 und 2
Ein Computerspiel, das so programmiert ist, dass es erst nach Anmeldung und Zuweisung eines individuellen Codes die Teilnahme an einem Online-Spiel ermöglicht, verstößt auch dann nicht gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz, wenn der Zugangscode, dessen Weitergabe vertraglich untersagt wird, nur einmal erhältlich ist und eine Weitergabe des Datenträgers so zwar faktisch möglich, aber für den Erwerber ohne Nutzen ist.