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Burgstaller Peter, Patentrecht und Technologietransfer - Handbuch zum österreichischen, europäischen und US-amerikanischen Patent- und Technologie-Wettbewerbsrecht, Verlag Medien und Recht. Wien. 2009. ISBN 978-3-900741-54-9, XXXVI, 561 Seiten, € 88,-.

RezensionenClemens ThielejusIT 2010/115jusIT 2010, 240 Heft 6 v. 21.12.2010

Es ist in letzter Zeit in Mode gekommen, besprochene Werke der Fachliteratur herb zu schelten oder gar zu verdammen (vgl jüngst Rami, Rezension zu Handler, Der Schutz von Persönlichkeitsrechten mit besonderer Berücksichtigung des UWG und UrhG, MR 2010, 243). Das nunmehr zu besprechende Werk "Patentrecht und Technologietransfer" ist ganz und gar nicht dazu angetan, diesen Trend fortzusetzen. Das vor rund einem Jahr fertiggestellte Buch, das von dem im IT-Recht bestens ausgewiesenen Autor bereits im Frühjahr 2003 begonnen worden ist, verdient schon deshalb erhöhte Aufmerksamkeit im geschätzten Leserkreis, weil es Peter Burgstaller darin zunächst unternimmt, auf ca 100 Seiten das materielle und formelle Patentrecht Österreichs systematisch darzustellen. Der erste Teil des Haupttitels "Patentrecht" sowie der Untertitel "Handbuch" lassen zwar eine konzise, prägnante Darstellung des österreichischen Patentrechts erhoffen, doch übertrifft die vom Autor auf den Seiten 57 bis 156 vorgenommene systematische Aufbereitung die Erwartungen in erheblichem Ausmaß. Der Wert dieses Unterfangens kann schon deshalb nicht hoch genug geschätzt werden, da die letzte systematische Behandlung, insb des formellen Patentrechts (also des Verfahrens vor dem Patentamt und des Obersten Patent- und Markensenates) nahezu dreißig Jahre (sic!) zurückliegt. Fritz Schönherr hat es in seinem "Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - Grundriss Allgemeiner Teil" zuletzt 1982 für das österreichische Recht unternommen, das patentrechtliche Verfahrensrecht einschließlich der zuständigen Behörden lehrbuchartig aufzubereiten. Die zwischenzeitig erschienene Arbeit von Weiser, VO Patentrecht I (2005), kann schon von ihrer Zielsetzung als Vorlesungsskript eine detailliertere Befassung mit dem Verfahren in Patentsachen (Anmelde- und Beschwerdeverfahren) nicht ersetzen.

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