RL 2001/29/EG : Art 5 Abs 2 lit b
1. Art 5 Abs 2 lit b RL 2001/29/EG ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Privatkopie zuzulassen, verpflichtet sie aber gleichzeitig, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechteinhaber einen gerechten Ausgleich erhalten.
RL 2001/29/EG : Art 5 Abs 2 lit b
1. Art 5 Abs 2 lit b RL 2001/29/EG ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Privatkopie zuzulassen, verpflichtet sie aber gleichzeitig, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechteinhaber einen gerechten Ausgleich erhalten.