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Der digitale Nachlass - Erbrechtliches zum Internet und seinen Diensten

IT-RechtRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2010/79jusIT 2010, 167 Heft 5 v. 29.10.2010

Seit einiger Zeit bestehen soziale Online-Netzwerke wie zB Twitter, Myspace, Studi-VZ, diverse Blogs, eigene Homepages, E-Mail-Dienste, virtuelle Festplatten oder Singlebörsen. Mehr als 550 Mio User sind darin angemeldet, allein in Deutschland und Österreich zusammen haben nach Schätzungen ca 34 Mio Nutzer ihre Profile in Online-Communities.11Vgl Kubsova, Virtueller Nachlass - Second Death. Der Tod im Netz, Stern, Ausgabe vom 31. 1. 2010, abrufbar unter http://www.stern.de/digital/online/virtueller-nachlass-second-death-der-tod-im-netz-1539556.html (25. 8. 2010). Die Profile sind Spiegelbilder des Lebens: Fotos von Partys, vom Nachwuchs, aus dem Urlaub, Lieblingsmusik, Lieblingsvideos, Tratsch mit Freunden, Verabredungen, Pläne, Erlebnisse. Was aber passiert mit Profilen in Social Networks, den im virtuellen Raum publizierten Fotos, den Passwörtern, den Domains und den (persönlichen) E-Mails, wenn der Nutzer bzw Inhaber stirbt? Der folgende Beitrag versucht, erste rechtliche Antworten zu geben und stellt innovative Geschäftsmodelle vor.

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