vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Zuständigkeit bei Geltendmachung von Betroffenenrechten gegenüber Informationsverbundsystemen

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Markus Kastelitz/Martin LeiterjusIT 2010/70jusIT 2010, 148 Heft 4 v. 26.8.2010

DSG: § 4 Z 13, § 26, § 28 Abs 2, § 50 Abs 1

GewO 1994 § 152

Die Betroffenenrechte, wozu das Widerspruchsrecht gem § 28 Abs 2 DSG zählt, sind auch bei Vorliegen eines Informationsverbundsystems (IVS) ausschließlich gegen den datenschutzrechtlichen Auftraggeber zu richten, wobei die Zuordnung der Daten zu den einzelnen Auftraggebern aufrecht bleibt. Der Betreiber eines IVS, der auch teilnehmender Auftraggeber ist, jedoch nicht den konkreten Datensatz geliefert hat, ist daher nicht passiv legitimiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte