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OGH: Zum Format, in dem Daten von einem Dienstleister übergeben werden müssen

IT-Recht JudikaturZivilrechtBearbeiter: Elisabeth Staudegger/Clemens ThielejusIT 2010/61jusIT 2010, 136 Heft 4 v. 26.8.2010

DSG: §§ 10, 11 Abs 1 Z 5, § 11 Abs 2

ABGB: §§ 1009, 1295 Abs 2

§ 11 Abs 1 Z 5 DSG verpflichtet nicht zur Herausgabe von Daten in einem bestimmten, vom Auftraggeber am besten zu handhabenden Format.

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