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EFTA-GH: Website als "dauerhafter Datenträger"

IT-Recht JudikaturInternationalBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2010/59jusIT 2010, 134 Heft 4 v. 26.8.2010

RL 2002/92/EG (VersicherungsvermittlungsRL): Art 12 Z 12

GewO 1994 § 137h

Damit eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" eingestuft werden kann, muss sie es dem Verbraucher ermöglichen, die Informationen zu speichern.

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