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OGH: Schadenersatzanspruch bei rechtswidriger Aufnahme in eine Bonitätsdatenbank

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Markus Kastelitz/Martin LeiterjusIT 2010/49jusIT 2010, 117 Heft 3 v. 29.6.2010

DSG: § 4 Z 4, § 18 Abs 2, § 28 Abs 2, § 33 Abs 1

GewO 1994 § 152

1. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die rechtswidrige Aufnahme in die Zahlungsverhaltensdatenbank der Beklagten geeignet war, den Betroffenen in der Öffentlichkeit bloßzustellen, weicht von der Rechtsprechung des OGH nicht ab.

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