Das Widerspruchsrecht gem § 28 Abs 2 DSG gewinnt durch die Judikatur und nicht zuletzt durch die DSG-Novelle 2010 immer stärker an Bedeutung. Dieser Beitrag untersucht die Europarechts- und die Verfassungskonformität der genannten Bestimmung.
Deskriptoren: Datenschutzrecht, Widerspruchsrecht