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OGH: Domain als Firmennamensbestandteil

IT-Recht JudikaturFirmenrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2010/40jusIT 2010, 95 Heft 3 v. 29.6.2010

UGB: §§ 17, 18

1. Eine aus einer Second-Level-Domain und der Beifügung einer Top-Level-Domain als einem domaintypischen Zeichen gebildete Firma (hier: "karriere.at") bezieht ihre Unterscheidungskraft regelmäßig aus der Eigenart der Second-Level-Domain.

2. Allein der Umstand, dass ein Unternehmen im Internet unter einer Second-Level-Domain, die aus einer Gattungs- oder allgemeinsprachlichen Bezeichnung besteht (hier: karriere), auftritt, vermag aus firmenrechtlicher Sicht eine Eintragung als "karriere.at GmbH" nicht zu bewirken.

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