Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der - in der VorratsdatenspeicherungsRL nicht normierten - Frage der Kostentragung für die Implementierung und den Betrieb der erforderlichen Überwachungs- und Speicherinfrastruktur bei den Betreibern und Anbietern. Dazu wird überblicksartig auf die dadurch (potenziell) berührten Grundrechte, die einschlägige Judikatur des VfGH zur staatlichen Inpflichtnahme Privater und den vorliegenden zweiten Ministerialentwurf zur Umsetzung der RL in österreichisches Recht eingegangen.