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Novelle des Bundesdienstrechts als Modell für die Nutzung und Kontrolle von Internet am Arbeitsplatz?

IT-RechtDipl.-Wirt. Jur. (FH) Thomas Hartmann, LL.M.jusIT 2010/21jusIT 2010, 48 Heft 2 v. 30.4.2010

Eine vor Kurzem in Kraft getretene Novelle des österreichischen Bundesdienstrechts11BGBl I 2009/77. (§§ 79c bis 79i BDG,22Beamten-Dienstrechtsgesetz BGBl 1979/333. die Verweisungen darauf in § 29n VBG33Vertragsbedienstetengesetz BGBl 1948/86. und § 206 RStDG44Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz BGBl 1961/305. sowie begleitende Änderungen im PVG55Bundes-Personalvertretungsgesetz BGBl 1967/133.) enthält recht detaillierte Bestimmungen über die Zulässigkeit privater Internetnutzung am Arbeitsplatz sowie über die Kontrollbefugnisse des Dienstgebers. Die wesentlichen neuen Gesetzesbestimmungen der Novelle werden in diesem Beitrag vorgestellt und bewertet. Abschließend wird darauf eingegangen, ob die Regelungen des Bundesdienstrechts auch Modellcharakter für das allgemeine Arbeits- und Datenschutzrecht entfalten können. Den bisherigen Meinungsstand zum Thema hat zuletzt Goricnik in jusIT 2009/82, 16966 Goricnik, Zur Kontrolle der Internet-Nutzung und des E-Mail-Verkehrs am Arbeitsplatz, jusIT 2009/82, 169. dargestellt.

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