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OGH: Zu einem Begehren auf Nichtaufnahme einer Entscheidung im RIS

IT-Recht JudikaturRechtsinformationBearbeiter: Peter MaderjusIT 2009/117jusIT 2009, 236 Heft 6 v. 21.12.2009

OGHG: § 15 Abs 1 Z 1, § 15 Abs 2 und 4

1. Das Unterbleiben der Veröffentlichung einer Entscheidung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) gemäß § 15 Abs 2 OGHG stellt eine im Ermessen des erkennenden Senats stehende Ausnahme dar.

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