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OGH: Kein Löschungsanspruch bei im Strafverfahren beschlagnahmten Datenträgern

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2009/95jusIT 2009, 190 Heft 5 v. 30.10.2009

DSG § 27 Abs 1

StPO idF vor 2008 § 115

Die Erledigung eines Löschungsanspruchs des Betroffenen setzt die Verfügungsgewalt des Auftraggebers über die davon betroffenen Daten voraus. Sind die zu löschenden Daten auf Datenträgern gespeichert, die strafgerichtlich beschlagnahmt sind, kann der Auftraggeber mangels Verfügungsgewalt dem Löschungsbegehren nicht nachkommen.

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