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OGH: Kein Nutzungsentgeltanspruch des Verkäufers bei bloß testweisem Gebrauch der Waren durch den Verbraucher im Fernabsatz

IT-Recht JudikaturE-CommerceBearbeiter: Hartwig GerhartingerjusIT 2009/86jusIT 2009, 179 Heft 5 v. 30.10.2009

KSchG: § 4 Abs 1 Z 1, § 5e, § 5g Abs 1

ZPO § 502

1. Das bloße Ausprobieren, ob die Sache funktioniert, stellt noch keine Benützung iSd § 5g Abs 1 Z 2 KSchG dar.

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