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Whistleblowing-Hotline: Bescheid der DSK zu GZ K178.274/0010-DSK/2008 vom 5. 12. 2008 - Einige gelöste, viele offene Fragen

Datenschutz & E-GovernmentDr. Ferdinand Graf, LL.M. (N.Y.U.), Dr. Ruth RiesenhuberjusIT 2009/72jusIT 2009, 143 Heft 4 v. 28.8.2009

Am 5. 12. 2008 hat die Datenschutzkommission (in der Folge kurz "DSK") eine richtungsweisende Entscheidung im Zusammenhang mit sog Whistleblowing-Hotlines getroffen. Der Inhalt dieser Entscheidung wird im Folgenden kurz dargestellt und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Fragen näher erörtert.

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