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Das Widerspruchsrecht gem § 28 Abs 2 DSG 2000

Datenschutz & E-GovernmentProf. Dr. Nikolaus Forgó/Mag. Markus Kastelitz LL.M.jusIT 2009/11jusIT 2009, 18 Heft 1 v. 18.2.2009

Mehrfach wurden in der Judikatur, jüngst auch vom OGH, Bonitätsdatenbanken von Auskunfteien über Kreditverhältnisse als öffentlich zugängliche Dateien gem § 28 Abs 2 DSG 2000 beurteilt. Dieser Beitrag analysiert kritisch ua die von der Rechtsprechung verwendete Argumentation zur öffentlichen Zugänglichkeit und das sich daraus ergebende Widerspruchsrecht.

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