Zu den liebsten Aufgaben des Juristen zählt es, ein rechtliches Thema schriftlich darzulegen. Aus dieser Vorliebe erlangen die großen juristischen Verlage des Landes ihren schier unerschöpflichen Vorrat an geschriebenen Zeilen. Dabei werden einige Rechtsbereiche sehr häufig bedacht, manche eher weniger. Ein solcherart stiefmütterlich behandeltes Rechtsgebiet war - muss man mittlerweile sagen - das Datenschutzrecht. Obwohl sich in den letzten Jahren auch hier die Publikationen gehäuft haben, ist dennoch jede weitere Arbeit in diesem Bereich äußerst zu begrüßen. Eine solche liegt nun mit dem Jahrbuch "Datenschutzrecht und E-Government" druckfrisch und brandaktuell vor. Der Überbegriff Jahrbuch deutet darauf hin, dass es sich um eine Reihe handelt, der Titel verrät, dass das Buch zwei Teile hat, von denen der erste - der Bedeutung in der Praxis angemessen - deutlich üppigere Ausmaße annimmt.