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Unsachlich niedrige Strafe für Cold Calling im Wertpapiergeschäft

IT-Recht JudikaturVfGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2008/58jusIT 2008, 132 Heft 4 v. 29.8.2008

WAG § 12 Abs 3

TKG 2003 § 107

Es besteht keine sachliche Rechtfertigung der niedrigeren Höchststrafe bei Übertretung des Verbots von an Verbraucher gerichteter Telefonwerbung für Finanzprodukte nach § 12 WAG 1996 im Vergleich zum Cold Calling Verbot des § 107 TKG 2003.

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