WAG § 12 Abs 3
TKG 2003 § 107
Es besteht keine sachliche Rechtfertigung der niedrigeren Höchststrafe bei Übertretung des Verbots von an Verbraucher gerichteter Telefonwerbung für Finanzprodukte nach § 12 WAG 1996 im Vergleich zum Cold Calling Verbot des § 107 TKG 2003.