DSG 2000: § 17
VwGH 14. 12. 2007, 2007/05/0220
1. Die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides darüber, ob ein konkretes Vorhaben nach einem bestimmten Gesetz meldepflichtig ist oder nicht, ist ebenso wie die Frage, ob ein bestimmtes Vorhaben nach einem bestimmten Gesetz bewilligungs- oder anzeigepflichtig ist, zu verneinen, soweit nicht das betreffende Gesetz eine ausdrückliche Ermächtigung hiefür vorsieht.