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Keine Feststellung einer Rechtsverletzung bei verspäteter Auskunft

Datenschutz & E-Government JudikaturVwGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2008/31jusIT 2008, 32 Heft 2 v. 6.5.2008

Ein Recht auf Feststellung über eine in der Vergangenheit erfolgte Verletzung des Rechtes auf Löschung von Daten ist aus § 31 Abs 2 DSG 2000 nicht ableitbar. Dies gilt gleichermaßen hinsichtlich des Rechtes auf Feststellung über in der Vergangenheit erfolgte Verletzungen des Rechtes auf Auskunft.

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