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E-Mail-Sendeprotokoll als Anscheinsbeweis untauglich

IT-Recht JudikturOGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2008/26jusIT 2008, 24 Heft 2 v. 6.5.2008

1. "Mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls kann der Anscheinsbeweis des Zugangs eines E-Mails nicht erbracht werden." (RS0123059)

2. Ein Beweisnotstand besteht beim Versenden eines E-Mails genauso wenig wie beim Versenden eines (nicht eingeschriebenen) Briefes.

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