1. Im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts muss die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens nicht vorgesehen werden.
1. Im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts muss die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens nicht vorgesehen werden.