Abstract: Aller Voraussicht nach soll die Online-Durchsuchung als neue Ermittlungsmaßnahme in die Strafprozessordnung Eingang finden. Dabei sollen Computersysteme verdeckt durchsucht, aber auch Kommunikationsvorgänge innerhalb von Computersystemen besser überwacht werden können. Maßnahmen, die derzeit als Online-Überwachung deklariert werden, wie etwa das umstrittene Aufzeichnen von Bildschirminhalten und Tastaturanschlägen der Polizei im Terror-Prozessfall Mohamed M. mittels "Trojanischer Pferde", könnten den Graubereich und Erklärungsnotstand der Ermittler entfallen lassen. Der nachfolgende Beitrag soll die rechtlichen Voraussetzungen einer Online-Durchsuchung klären und die Durchführbarkeit in der Praxis untersuchen.