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Suche von Entscheidungen mit Aktenzeichen bzw "Geschäftszahl"

RechtsinformationTipps & TricksVAss. Dr. Elisabeth StaudeggerjusIT 2008/13jusIT 2008, 33 Heft 1 v. 6.1.2008

Das Aktenzeichen hat sich als wesentliches, weil iA eindeutiges Suchkriterium bei der Recherche in Entscheidungsdatenbanken soweit etabliert, dass die AZR dessen Nennung im Zitat nun auch bei veröffentlichten Entscheidungen vorsehen.1)1) Friedl/Loebenstein, AZR5 (2001) Regel 41; zur Begründung vgl Vorwort zur 5. Auflage Z 1. Tatsächlich reduziert sich der Nutzen der Fundstellen, in denen die Entscheidung (bekanntlich mehr oder weniger gekürzt) publiziert wird, neben einer eher gefühlsmäßigen "Bedeutungsschätzung" auf Texte, die mit Anmerkungen bzw Glossen versehen sind. Die Suche nach Entscheidungen kann so aus drei Gründen motiviert sein:

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