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Urheberrechtliche Herausforderungen der Fanfiction

IT-RechtRechtsanwalt Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)*)*)Kontakt: Anwalt.Thiele@eurolawyer.at ; Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art, insbesondere Neue Medien und Webdesign. Näheres unter http://www.eurolawyer.at . jusIT 2008/3jusIT 2008, 8 Heft 1 v. 6.1.2008

Fanfiction meint erfundene Geschichten, die von Personen geschrieben werden, die einen Film, einen Roman, eine Fernsehserie usw besonders verehren. Dabei werden Charaktere, Situationen und Welten entnommen und neue Inhalte darum entwickelt. Bereits seit den 1930er-Jahren zählt die Fanfiction zu den beliebtesten Formen privater Schriftstellerei. Durch das Internet und seine Dienste hat diese bislang wenig beachtete Literaturgattung enorme Verbreitung und großes Interesse erfahren - nicht zuletzt von Juristen, denn Harry Potters Schöpferin stört sie1)1) J.K. Rowling verklagt US-Buchverlag, Pressemeldung vom 1. 11. 2007, abrufbar unter http://www.viviano.de/ak/News-Prominente/joanne-k-rowling-20681.shtml (3. 12. 2007)..

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