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Beseitigung eines Bauwerkes.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauDr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2026/8352Jus-Extra VwGH-A 2026, 15 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 6 Ktn BauO

Der frühere Baukonsens geht mit der völligen Beseitigung des früheren Bauwerkes selbst dann unter, wenn es zu einem völlig unveränderten Ersetzen des Baus kommt; liegt eine gänzliche Substanzerneuerung vor, handelt es sich nicht mehr um eine Sanierung bzw Instandsetzung des Baus, sondern um einen Neubau.

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