§ 33 VwGVG
Die Beurteilung, das gänzliche Unterlassen der Kontrolle des „Spam-Ordners“ über einen längeren Zeitraum stelle einen nicht mehr bloß minderen Grad des Versehens dar, ist nicht unvertretbar.
VwGH, 09.01.2026, Ra 2025/02/0242
§ 33 VwGVG
Die Beurteilung, das gänzliche Unterlassen der Kontrolle des „Spam-Ordners“ über einen längeren Zeitraum stelle einen nicht mehr bloß minderen Grad des Versehens dar, ist nicht unvertretbar.
VwGH, 09.01.2026, Ra 2025/02/0242
