Art 4 7. ZPEMRK
In einem Fall, in dem sich die Frage einer unzulässigen Doppelbestrafung im Verwaltungsstrafverfahren angesichts einer vorherigen Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach § 190 StPO stellt, setzt das Vorliegen einer Verletzung von Art 4 des 7. ZPEMRK zunächst voraus, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als „rechtskräftiger Freispruch“ iSd letztgenannten Bestimmung zu werten ist.

