§ 18 AVG
Eine „Kürzelabzeichnung“ des zuständigen Sachbearbeiters vermag eine Fertigung iSd § 18 Abs 3 AVG nicht zu ersetzen.
VwGH, 29.01.2026, Ra 2024/11/0008
§ 18 AVG
Eine „Kürzelabzeichnung“ des zuständigen Sachbearbeiters vermag eine Fertigung iSd § 18 Abs 3 AVG nicht zu ersetzen.
VwGH, 29.01.2026, Ra 2024/11/0008
