§ 32 VStG
Das bloße Zur-Kenntnis-Bringen des Akteninhaltes stellt für sich allein keine taugliche Verfolgungshandlung dar.
VwGH, 04.02.2026, Ra 2025/10/0013
§ 32 VStG
Das bloße Zur-Kenntnis-Bringen des Akteninhaltes stellt für sich allein keine taugliche Verfolgungshandlung dar.
VwGH, 04.02.2026, Ra 2025/10/0013
