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Tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungDr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2026/8340Jus-Extra VwGH-A 2026, 12 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 67 FPG

Durch einen Verstoß gegen melderechtliche Vorschriften wird der Gefährdungsmaßstab des § 67 Abs 1 FPG keinesfalls erfüllt. Auch die Befürchtung eines (weiteren) unrechtmäßigen Aufenthalts in Österreich vermag die Annahme, der Gefährdungsmaßstab des § 67 Abs 1 FPG sei erfüllt, nicht zu tragen.

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