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Einbeziehung.

5. OGH – Zivilsachen66.03 B-KUVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7682Jus-Extra OGH-Z 2026, 8 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 57 B-KUVG

§ 57 B-KUVG ist auch dann (analog) anwendbar, wenn eine mehrfache Krankenversicherung in Form einer Einbeziehung des nach dem B-KUVG (Mit-Versicherten) in die Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers besteht.

OGH, 18.11.2025, 10 ObS 120/25g

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