§ 213a ASVG
Die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nach dem BauKG durch den vom Bauherrn bestellten Baustellenkoordinator begründet keinen Anspruch auf Integritätsabgeltung nach § 213a ASVG.
OGH, 21.10.2025, 10 ObS 95/25f

