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Anerkennung eines medizinischen Ausbildungsnachweises eines Drittstaats sowie Bescheinigung einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats.

7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia Schmoll , Mag. Dr. Peter ThalmannJus-Extra EuGH 2026/982Jus-Extra EuGH 2026, 1 Heft 450 v. 24.2.2026

Art 3 Abs 3 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

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