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Anwendung der Bestimmung.

5. OGH – Zivilsachen20.04 AnerbenGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7638Jus-Extra OGH-Z 2026, 2 Heft 450 v. 24.2.2026

§ 8 AnerbenG

Eine die (teilweise) Anwendung des AnerbenG eröffnende Einsetzung von Ehegatten iSd § 8 Abs 1 Z 1 AnerbenG liegt vor, wenn die letztwillig Bedachten im Zeitpunkt der Entscheidung über die Erbhofeigenschaft und den Übernahmspreis miteinander verheiratet sind.

OGH, 26.06.2025, 2 Ob 71/25t

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