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Parteiantrag, Verfahrenshilfe, Zuständigkeit, Rechtsmittel.

2. Verfassungsgerichtshof10 VerfassungsrechtMag. Mirha Karahodžić , Dr. Valerie Trofaier-LeskovarJus-Extra VfGH 2025/7151Jus-Extra VfGH 2025, 91 Heft 449 v. 30.12.2025

Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG, ABGB, § 86a ZPO, § 7 Abs 2 VfGG, § 35 Abs 1 VfGG

Zurückweisung eines Rechtsbehelfs gegen einen Beschluss des VfGH wegen Unzuständigkeit: Nach der stRsp des VfGH ist gegen seine Entscheidungen kein Rechtsmittel zulässig; vielmehr sind diese Entscheidungen – abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Fällen der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – endgültig.

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