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Raumordnungsvertrag.

5. OGH – Zivilsachen80.01 TROG 2016Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7632Jus-Extra OGH-Z 2025, 33 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 33 TROG 2026

Ein Raumordnungsvertrag, mit dem sich ein Bauträger gegenüber einer Gemeinde zur Bebauung einer ihm gehörenden Liegenschaft mit einer förderbaren Gesamtanlage verpflichtet, ist ein Verwendungsvertrag iSd § 33 Abs 2 iVm Abs 3 Fall 1 TROG 2016. Ein solcher Vertrag ist jedenfalls dann grundsätzlich zulässig, wenn die Liegenschaft zuvor als Freiland gewidmet war und erst durch die Umwidmung, die aufgrund des Raumordnungsvertrags erfolgte, bebaubar wurde.

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