§ 933a ABGB, § 1170 ABGB
Der Einwand der mangelnden Fälligkeit des Werklohns nach § 1170 ABGB kann auch auf die Erhebung eines schadenersatzrechtlichen Verbesserungsanspruchs wegen bei Herstellung des Werks aufgetretener Mängel gemäß § 933a ABGB gestützt werden.
OGH, 24.06.2025, 4 Ob 78/25m

