§ 11 Abs 1 MSchG
Seit der MarkenrechtsNov 1999 kann das Recht an einer österreichischen Marke auch ohne das Unternehmen, in dem es verwendet wurde, frei übertragen werden. Eine solche Leerübertragung setzt ein schuldrechtliches Grundgeschäft und eine dingliche Verfügung voraus, die Eintragung im Markenregister ist nur deklarativ.

