§ 108c Abs 2 Z 1 EStG 1988, ForschungsprämienV 2012
Im Revisionsfall ist unstrittig, dass die Revisionswerberin ein näher genanntes Forschungs- und Entwicklungsprojekt betrieben hat, für das eine Forschungsprämie zu gewähren war. Strittig ist allein die Frage, inwiefern auch Patentaufwendungen Aufwendungen im Sinne der Forschungsprämie nach § 108c EStG 1988 bzw der Forschungsprämienverordnung darstellen.

