Art 325 AEUV und Art 2 Abs 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, Rahmenbeschluss 2008/841/JI zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Art 325 AEUV und Art 2 Abs 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, Rahmenbeschluss 2008/841/JI zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
