Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG, Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw NichtraucherschutzG, § 7 Abs 2 VfGG
Zurückweisung eines selbst verfassten Individualantrags betreffend das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw NichtraucherschutzG mangels Einbringung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt oder Stellung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe binnen offener Frist. Keine Behebung des Mangels der formellen Erfordernisse.

