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Vorübergehender Schutz.

5. OGH – Zivilsachen20.13 UVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7543Jus-Extra OGH-Z 2025, 18 Heft 445 v. 25.7.2025

§ 2 UVG, § 62 AsylG

Personen, die nach der MassenzustromRL bzw einer auf Grundlage des § 62 AsylG 2005 erlassenen Verordnung vorübergehenden Schutz in Österreich genießen, zählen zu dem von § 2 Abs 1 UVG erfassten Personenkreis und haben daher bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse.

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