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Anhebungsbegehren.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MRGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7542Jus-Extra OGH-Z 2025, 18 Heft 445 v. 25.7.2025

§ 16 MRG, § 45 MRG

Da die „Urkategorie“ etwa auch für das Anhebungsbegehren nach § 45 MRG, die erste Stufe der Mietzinserhöhung nach §§ 18 f MRG und die Wertsicherungserhöhung nach § 16 Abs 9 MRG maßgeblich sein kann, ist ein Feststellungsinteresse eines Mieters an einem selbständigen Antrag auf Feststellung der Ausstattungskategorie eines Bestandobjekts zum Anmietungszeitpunkt auch dann zu bejahen, wenn der

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