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Verjährung von Rückforderungsansprüchen.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7536Jus-Extra OGH-Z 2025, 17 Heft 445 v. 25.7.2025

§ 1431 ABGB, § 1434 ABGB, § 1478 ABGB, § 1480 ABGB

Die Verjährung von bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüchen beginnt bei Annuitäten nicht vor der Tilgung aller Rückzahlungsansprüche des Darlehensgebers.

Allfällige Rückforderungsansprüche wegen zu hoch berechneter Zinsen entstehen bei Zahlung von Annuitäten daher nicht schon mit Zahlung der monatlichen (Pauschal-)Raten, sondern erst ab „Überzahlung“.

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