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Namensrecht.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7534Jus-Extra OGH-Z 2025, 17 Heft 445 v. 25.7.2025

§ 43 ABGB, Art 10 MRK

Ein Eingriff in das Namensrecht kann bei einer Täuschung des Publikums nicht mit dem Recht auf Meinungsäußerung gerechtfertigt werden.

Hier: Gefälschte Briefe, die vom Durchschnittsleser dem Namensträger zugeordnet werden können.

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