§ 29 LSD-BG
Wenngleich gemäß § 29 Abs 1 erster Satz LSD-BG die Anzahl der von der Unterentlohnung betroffenen Arbeitnehmer für die Frage des Vorliegens einer einzigen Verwaltungsübertretung nicht mehr entscheidend ist, bringt der Wortlaut des ersten Satzes des § 29 Abs 1 LSD-BG dennoch zum Ausdruck, dass das Zusammenfassen der Unterentlohnung mehrerer

