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Präklusivfrist.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MRGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7540Jus-Extra OGH-Z 2025, 18 Heft 445 v. 25.7.2025

§ 16 Abs 8 MRG

Bei Vertragsübernahme läuft die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG auch gegenüber dem aus einem befristeten Mietverhältnis ausscheidenden Altmieter solange nicht ab, als nicht sechs Monate nach der – im Fall des Aneinanderreihens befristeter Mietverträge zusammengerechnet (vgl RS0119647) – vereinbarten Befristungszeit abgelaufen sind.

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